Buchhaltung
Bevor die Buchhaltungsunterlagen an den Steuerberater weitergegeben werden, fallen viele zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten an. Diese müssen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht erledigt werden.
Wir sind Ihnen hierbei gern behilflich.
Unsere Leistungen:
- vorbereitende Buchhaltung mit Erstellen eines Ordnungs- und Ablagesystems
- Kontieren und Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Kassenbuchführung
- Vorbereiten der Monats- und Jahresabschlüsse
- Mahnwesen
- Geschäftskorrespondenz
Führung der Buchhaltung auch vor Ort möglich
Buchführungsarbeiten1
Es werden keine Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes durchgeführt.
Es erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.
1) In der Finanzbuchführung übernehmen wir das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle auf der gesetzlichen Grundlage des §6 Nr.4 StBerG.