Bevor die Buchhaltungsunterlagen an den Steuerberater weitergegeben werden, fallen viele zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten an. Diese müssen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht erledigt werden.
Wir sind Ihnen hierbei gern behilflich.
Führung der Buchhaltung auch vor Ort möglich
Buchführungsarbeiten1
Es werden keine Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes durchgeführt.
Es erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.
1) In der Finanzbuchführung übernehmen wir das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle auf der gesetzlichen Grundlage des §6 Nr.4 StBerG.
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