1. Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von allgemeiner und spezieller, multimedialer Technik sowie Kommunikationselektronik inklusive den hierfür notwendig werdenden Installations-, Reparatur-, Wartungs- und/oder Serviceleistungen, die Errichtung und/oder die Montage von Bauelementen bzw. von baulichen Voraussetzungen zum Zwecke der Inbetriebnahme und/oder der Erhaltung der Betriebsfähigkeit von allgemeiner und spezieller, multimedialer Technik sowie Kommunikationselektronik, die Bereitstellung von Speicherplatz für aktuelle Computer für die Speicherung einer oder mehrerer Internetpräsentationen des Kunden (Host Providing), die Entwicklung, Konzeption und Erstellung von Internetpräsentationen (Websites), die Einstellung von Websites in das World Wide Web mit der Möglichkeit eines weltweiten Zugriffs zuzüglich deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing), die dauernde Pflege von Internetpräsentationen (Websites) sowie Organisations-, Service-, Abrechnungs- und Managementleistungen im Sinne von Buchhaltung und Lohnrechnung.
(2) Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge werden von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, im Auftrag des jeweiligen Kunden nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, durchgeführt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsbedingungen
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Antrages bzw. Auftrages des Kunden durch den Media Service Jocketa zustande. Vertragspartner sind der Media Service Jocketa und der Kunde. Anträge/Aufträge können mündlich, schriftlich und per elektronischen Datenversand erfolgen.
(2) Alle Ansprüche gegen den Media Service Jocketa, die der kenntnisabhängigen, regelmäßigen Verjährungsfrist unterfallen, verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn (§ 199 Abs. 1 BGB); Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Media Service Jocketa beruhen.
3. Leistungsumfang
(1) Der Media Service Jocketa erbringt seine Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen umsichtig und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie nach einem angemessenen jeweiligen Stand der Technik.
(2) Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben haftet der Media Service Jocketa dem Auftraggeber/Kunden gegenüber nur für nachweisbaren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel in der Leistung unverzüglich und in Schriftform gem. § 126 Abs. 1 BGB dem Media Service Jocketa anzuzeigen. Nach schriftlicher Anzeige der mangelhaften Leistung an den Media Service Jocketa wird dieser geeignete Maßnahmen ergreifen, um die entsprechende Leistung vertragsgemäß zu erfüllen.
4. Änderungsverlangen
(1) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Bis zur Entscheidung eines Änderungsantrags wird die Leistung in unveränderter Form erbracht.
(2) Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5. Zahlungen
(1) Der Media Service Jocketa ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Media Service Jocketa zu zahlen.
(2) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen des Media Service Jocketa sind, wenn nicht auf der Rechnung anders angegeben, ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Der Media Service Jocketa ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Media Service Jocketa berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Portokosten und Kosten für Versandmaterial können zusätzlich berechnet werden.
6. Pflichten/Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird dem Media Service Jocketa alle erforderlichen Belege und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen und ihm Zugang zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen beschaffen.
(2) Der Media Service Jocketa ist für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich, dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die von dem Media Service Jocketa im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die der Media Service Jocketa aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
(3) Auf Verlangen des Media Service Jocketa hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
7. Datenschutz, Sicherheit, Geheimhaltung
(1) Der Media Service Jocketa wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz nicht verletzt werden und die erlangten Informationen über den Auftraggeber nicht an Dritte weiter gegeben werden.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über vertrauliche Angelegenheiten der anderen Partei sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Jede Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.
(3) Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung des Media Service Jocketa zur Zweckerfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert werden können.
8. Kündigung
(1) Der zwischen dem Kunden und Media Service Jocketa abgeschlossene Vertrag wird (wenn nicht anders im Vertrag angegeben) in der Regel auf unbefristete Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von drei Monaten zum entsprechenden Monatsende kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Punkt ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde sich mit seinen fälligen Zahlungen an Media Service Jocketa 30 Tage und/oder mehr im Rückstand befindet.
(3) Hat der Kunde die außerordentliche Kündigung zu vertreten, hat Media Service Jocketa Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 75% des vereinbarten Gesamtpauschalentgeltes für den Rest der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Geltendmachung und der Nachweis eines eventuell höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der pauschalierte Schadenersatz ist jedoch in diesen Fällen auf den weiteren Schadenersatz anzurechnen. Dem Kunden steht das Recht zu, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass infolge des Verzuges gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Haftung
(1) Der Media Service Jocketa haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit von Websites, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung von Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
(2) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Media Service Jocketa nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Media Service Jocketa.
(3) In allen anderen Fällen haftet der Media Service Jocketa nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
10. Haftungsausschluss
(1) Der Media Service Jocketa haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
(2) Der Media Service Jocketa hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Er distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
11. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Der Media Service Jocketa behält sich alle Rechte vor.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Media Service Jocketa. Der Media Service Jocketa ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
(2) Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
13. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag oder die Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
Stand: 01.10.2010
[Ende der AGB]
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